
Der aus dem römischen Recht stammende Rechtssatz „fur enim semper moram facere videtur“, kurz „fur semper in mora“ bedeutet, dass ein Dieb immer im Verzug ist (gemeint ist der Verzug der Rückgabe der gestohlenen Sache). Dies hat zur Folge, dass der Dieb immer verschärft und auch für den zufälligen Untergang der Sache haftet, selbst da...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fur_semper_in_mora

(lat.). Der Dieb ist immer in Verzug.. Lit.: Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 5. A. 1991, 78, Nr. 67 (Tryphonius um 160 - um 220, Digesten 13, 1, 20)
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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